PV-Anlagen am Fachmarktzentrum in Klagenfurt, Foto: IEV AG

PV-Anlagen am Fachmarktzentrum in Klagenfurt, Foto: IEV AG

Strombiz
Geschäftsmodelle für die dezentrale Stromerzeugung und Stromdistribution

Bisher kann dezentral erzeugter Strom aus Photovoltaik (PV) nur vom Eigentümer der Liegenschaft selbst verwendet oder ins öffentliche Stromnetz eingespeist werden. Es gibt keine geeigneten Geschäftsmodelle, um Wohnungsmieter, Wohnungseigentümer bzw. gewerbliche Nutzer in großvolumigen Gebäuden direkt zu beliefern oder den vor Ort erzeugten Strom über Mikronetze an benachbarte Liegenschaften zu verteilen.

Die technische, wirtschaftliche und rechtliche Machbarkeit solcher Geschäftsmodelle wurde in einer Studie des IIBW – Institut für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH in Kooperation mit ExpertInnen aus Wissenschaft, Recht, Energie- und Bauwirtschaft umfassend untersucht. Basierend auf konkreten Anwendungsfällen wurden insgesamt sieben Modelle entwickelt, getestet und dokumentiert. Für die allgemeinen Teile eines großvolumigen Wohnbaus kann der dezentral erzeugte Strom aus erneuerbaren Quellen schon heute genutzt werden. Die direkte Belieferung von einzelnen Wohnungen stößt allerdings auf rechtliche Barrieren.

Technische und wirtschaftliche Machbarkeit

Technisch sind entsprechende Lösungen heute bereits realisierbar. In Bezug auf die Wirtschaftlichkeit konnte gezeigt werden, dass durch immer kostengünstigere Komponenten Amortisationszeiten von unter 15 Jahren auch ohne geförderte Einspeisetarife darstellbar sind. Für größere PV-Gemeinschaftsanlagen (ab ca. 25 kWp) sind Amortisationszeiten von unter 10 Jahren erreichbar.

Rechtliche Reformen

Die wesentlichen Hemmnisse für die Umsetzung der Geschäftsmodelle liegen im energie-, wohn- und konsumentenschutzrechtlichen Bereich. Im Rahmen der Studie wurden die vielfältigen rechtlichen Rahmenbedingungen analysiert und Empfehlungen ausgearbeitet. Es besteht großer Reformbedarf beim Elektrizitätswirtschafts- und -organisationsgesetz (ElWOG), um die Potenziale der „vor-Ort“-Nutzung von PV-Strom in Zukunft ausschöpfen zu können. Bei Gemeinschaftsanlagen wird in vielen Konstellationen der Bauherr zum Stromerzeuger und -lieferanten, womit sich neue rechtliche Fragen ergeben. Auch andere energierechtliche Regelungen (z. B. freie Lieferantenwahl, zwingend eigener Zählpunkt pro Wohnung etc.) erschweren die Umsetzung.

Potenziale

Einige Modelle, z. B. wohnungsweise zugeordnete, von NutzerInnen gepachtete PV-Kleinanlagen oder pauschale Nutzverträge (z. B. für Studentenwohnheime oder Pflegeheime) können nach heutigem Recht bereits realisiert werden. Mit moderaten energierechtlichen Änderungen wäre die kaufmännisch-bilanzierte Weitergabe von PV-Erträgen an Haushalte umsetzbar. Dabei ordnet der Netzbetreiber innerhalb einer Kundenanlage die Erträge aus der PV-Gemeinschaftsanlage bilanziell den einzelnen Haushalten zu. Großes Potenzial sehen die ExpertInnen im gemeinnützigen Bestand und Neubau. Wenn passende Geschäftsmodelle für diesen Sektor vorliegen, ist hier mit einer raschen Marktdurchdringung zu rechnen.

KONTAKT
Dr. Wolfgang Amann, IIBW Inst. für Immobilien, Bauen und Wohnen GmbH
amann@iibw.at
www.iibw.at

 


  • Die Stadt als Kraftwerk – PV-Anlage der Wien Süd in 1230 Wien, Foto: Wien Süd
  • Porsche-Viertel in Wiener Neustadt, Foto: Wien Süd
    Porsche-Viertel in Wiener Neustadt, Foto: Wien Süd
  • PV-Anlage im Porsche-Viertel Wiener Neustadt, Foto: Wien Süd
    PV-Anlage im Porsche-Viertel Wiener Neustadt, Foto: Wien Süd